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Depot & Brokerage

Umfangreiches Angebot für Ihr Online-Brokerage

Mit unserem umfangreichen Angebot zum Online-Brokerage sind Sie gut aufgestellt für Ihr Wertpapiergeschäft. Egal, ob Sie sich das erste Mal mit dem Wertpapierhandel beschäftigen oder Sie bereits Wertpapierprofi sind, wir bieten Ihnen ausführliche Informationen für Ihre Anlage-Entscheidungen.

Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Wertpapierberater jederzeit für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.

Sprechen Sie uns einfach an.

Das Wertpapierdepot im Überblick

Umfangreiches Informations- und Orderangebot

Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Das Depot und die Brokerage-Funktionen sind direkt ins OnlineBanking und in die VR Banking App integriert. Sie finden darin zahlreiche Informationen, Börsennachrichten und Orderfunktionen.

Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)

Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick

  • Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten
  • Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und internationalen Handelsplätzen
  • Ordererteilung persönlich in unserer Geschäftsstelle, per Telefon oder online
  • Zeichnung von Neuemissionen
  • Integrierte Börseninformationen und Analyse-Instrumente für Ihre Anlage-Entscheidung

Das bietet Ihnen unser neues Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App

Mit dem Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App können Sie jederzeit handeln, Sparpläne anlegen oder unser umfangreiches Informationsangebot nutzen.

  • Marktdaten, Kurse in Echtzeit, aktuelle Nachrichten und Analysen – beziehen Sie das Know-how der DZ BANK in Ihre Anlage-Entscheidungen ein.
  • Erweiterte Orderfunktionen – reagieren Sie jederzeit auf das aktuelle Marktgeschehen.
  • Notizfunktion und Kursalarm – individualisieren Sie Ihr Depot ganz nach Ihren Vorstellungen.
  • Factsheets – informieren Sie sich mit unseren Wertpapierporträts.

Mehr zur Marktdatenübersicht

Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)

Mehr zur Order- und Sparplanfunktion

Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)



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  • 10 % Rabatt auf das gesamte Orderentgelt des VR-Depot Direkt
  • Kostenfreier Zugang zum VR-ProfiTrader
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  • Beratung durch Kundenbetreuer
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  • Trades für nur 4,95 Euro bei Tradegate und Quotrix
  • Zusätzlich sind wir vor Ort für dich da
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  • Zeitgemäßes Depotmodell
  • Dank Komplettpreis einfach komfortabel
  • Behalten Sie entspannt den Überblick

Häufige Fragen zum Wertpapierdepot

Welche Kosten sind mit einem Wertpapierdepot verbunden?

Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Services bieten.

Kann ich mit meinem Depot auch Sparpläne führen?

Ja. Bei unserem Wertpapiersparplan "meinSparplan" haben Sie die Möglichkeit, aus einem großen Angebot an Aktien, Fonds und ETFs zu wählen und schon mit kleinen, regelmäßigen Einzahlungen ein Vermögen aufzubauen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

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