MietkautionsBürgschaft

Die einfache Alternative für Mieter

Ein Umzug kann ganz schön teuer werden. Nutzen Sie die R+V-MietkautionsBürgschaft, anstatt die Mietkaution in bar oder als Sparbuch zu hinterlegen. Dadurch schaffen Sie sich finanziellen Freiraum und haben so mehr Geld für Ihre Einrichtung und Ihren Umzug übrig. Welche weiteren Vorteile Ihnen die MietkautionsBürgschaft der R+V bietet, erfahren Sie hier.

R+V-MietkautionsBürgschaft im Überblick

Finanziellen Spielraum bewahren

Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden, müssen aber eine Kautionssumme von bis zu drei Monatskaltmieten hinterlegen. Bewahren Sie sich den finanziellen Spielraum, um zum Beispiel Möbel für Ihre neue Wohnung zu kaufen. Die R+V-MietkautionsBürgschaft ist eine flexible Alternative zum Kautionssparbuch oder zur Barkaution.

Ihre Vorteile mit der R+V-MietkautionsBürgschaft

  • Mehr finanzielle Flexibilität, weil Sie die Mietkaution nicht in bar stellen müssen
  • Keine Doppelbelastung, wenn Sie die Kaution Ihrer alten Wohnung noch nicht zurückerhalten haben
  • Beitragsfreistellung der Bürgschaft bereits bei Beendigung des Mietverhältnisses
  • Auch für bestehende Mietverhältnisse bei Zustimmung Ihres Vermieters nachträglich abschließbar
  • Beitragsfreie Rückgabe innerhalb des ersten Monats, wenn Ihr Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert
  • Bürgschaften ab 4,17 Euro1 pro Monat – keine zusätzlichen Gebühren für Abschluss und Kontoführung
  • Keine Mindestlaufzeit

Vorteile für Ihren Vermieter

  • Kein Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Kautionssparbücher
  • MietkautionsBürgschaft steht ab dem ersten Tag in voller Höhe zur Verfügung
  • Maximale Sicherheit, da die R+V Mietkautionen bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze von drei Monatskaltmieten übernimmt
  • Rechtssicherheit wie bei einer Barkaution, da die R+V-MietkautionsBürgschaft alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt
  • Schnelle Neuvermietung, da Mieter durch den Wegfall der Barkaution keine finanziellen Hürden bewältigen müssen
  • Die R+V als anerkannter und zuverlässiger Bürge und einer der Marktführer im Bereich Kautionsversicherungen

So funktioniert's

Nachdem Sie die R+V-MietkautionsBürgschaft beantragt und von der R+V ausgestellt bekommen haben, übergeben Sie sie an Ihren Vermieter. Wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, lassen Sie sich die darauf abgedruckte Bürgschaft-Freigabeerklärung von Ihrem Vermieter unterschreiben und senden sie zurück an die R+V. Mit Vorlage der Kündigungsbestätigung Ihres Vermieters wird die betroffene Bürgschaft bereits ab Beendigung des Mietverhältnisses beitragsfrei gestellt.

Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG (Stand: September 2023)

Leistungsbeispiel

Finanzielle Flexibilität

Ein angehender Student hat seine Traumwohnung gefunden. Aber in der neuen Wohnung ist keine Einbauküche vorhanden. Er möchte daher auf eigene Kosten eine Küche einbauen lassen und dafür einen Kredit aufnehmen. Da er nicht noch einen Kredit für die Mietkaution aufnehmen kann, sucht er nach einer flexiblen Alternative, um dem neuen Vermieter eine Sicherheit bieten zu können. Er entscheidet sich für die R+V-MietkautionsBürgschaft anstelle einer Barkaution. So bleibt ihm der nötige finanzielle Spielraum erhalten, den er zum Kauf der neuen Küche nutzen kann.

Wichtige Hinweise

Sobald Sie den Online-Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte öffnen Sie die E-Mail und bestätigen Sie den Antrag über den dort angegebenen Link. Erst nach dieser Bestätigung kann die R+V Ihren Antrag bearbeiten. Die Vertragsunterlagen und die Bürgschaft für Ihren Vermieter erhalten Sie per Post.

Häufige Fragen zur Mietkautionsbürgschaft

Wie funktioniert die R+V-MietkautionsBürgschaft?

Sie schließen einen Vertrag mit der R+V Allgemeine Versicherung AG. Auf der Grundlage dieses Vertrags stellt R+V eine Bürgschaft im Original zur Übergabe an Ihren Vermieter, eine Kopie der Bürgschaft und den Versicherungsschein für Ihre Unterlagen aus. Die Originalbürgschaft übergeben Sie anstelle der Barkaution oder des Kautionssparbuchs an Ihren Vermieter. Im Schadensfall kann sich der Vermieter direkt bei der R+V melden.

Ab wann und wie lange ist die Bürgschaft gültig?

Die R+V-MietkautionsBürgschaft tritt mit Ausstellungsdatum der Bürgschaft in Kraft. Die Bürgschaft wird wirksam zwischen Ihnen und dem Vermieter vereinbart, wenn Sie dem Vermieter die Bürgschaft übergeben und beide Parteien sich einig sind, dass die Bürgschaft als Sicherheit dienen soll.

Die Bürgschaft ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, zu dem die R+V vollständig aus der Haftung entlassen wird, oder bis die R+V die Bürgschaftssumme vollständig ausgezahlt hat, sofern aus der Bürgschaft nichts anderes hervorgeht.

Wer übernimmt die Haftung?

Die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden übernimmt die Haftung. Die R+V ist einer der größten deutschen Kautionsversicherer und einer der führenden Versicherer im Bereich der Mietkautionsbürgschaft.

Gibt es Beschränkungen bei der Bürgschaftshöhe?

Die Höhe der Mietkaution und damit die Höhe der Bürgschaft ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen begrenzt. Nach § 551, Absatz 1 BGB darf sich der zulässige Betrag einer Mietsicherheit auf maximal das Dreifache der Miete belaufen – ohne ausgewiesene Betriebskosten. Bei der R+V liegen die Grenzen für die Höhe der Mietkaution bei mindestens 500 Euro und höchstens 15.000 Euro. Gehören mehrere Bürgschaften zu einem Vertrag, ist die Gesamtsumme der einzelnen Bürgschaftssummen auf 15.000 Euro begrenzt.

Kann ich meinen Vertrag bei Umzug fortführen?

Bei einem Umzug schließen Sie bequem online eine neue Bürgschaft ab.

  1. 50 Euro jährlich, Kautionssumme 1.000 Euro, Zahlweise jährlich