Ihr Kind ist noch nicht volljährig
Sie benötigen für die Kontoeröffnung folgende Unterlagen:
- ein gültiges Legitimationsdokument von Ihnen
- die Geburtsurkunde (bis maximal 16 Jahren) bzw. den gültigen Reisepass Ihres Kindes
- bei Jugendlichen ab 16 Jahren alternativ der gültige Personalausweis
- Ihre Steueridentifikationssnummer und die Ihres Kindes (liegt diese nicht vor, wird sie automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufen)
