Stiftungen

Die Stiftungen der Volksbank eG

Norddeutsche Stiftung

VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg engagieren sich vor Ort für gemeinnützige und kulturelle Projekte in den Landkreisen, Städten und Gemeinden. Als ein Bindeglied zu den sozialen und kulturellen Organisationen dient ihnen die VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland.

Die VR-Stiftung wurde Ende 1990 von der VR-Gewinnspargemeinschaft gegründet und hat ihren Sitz in Hannover. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Gemeinsam mit der VR-Stiftung unterstützen wir bereits seit über 25 Jahren zahlreiche gemeinnützige Institutionen und Vereine in unserem Geschäftsgebiet.

Gefördert werden Projekten und Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Kunst und Kultur
  • Denkmalpflege und Heimatpflege
  • Erziehung und Bildung
  • Hilfe für Behinderte sowie Altenhilfe
  • Natur- und Umweltschutz
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

Sitzungstermine für 2024

Der Vorstand der Stiftung entscheidet in der Regel dreimal im Jahr über Förderanträge. Anträge sollten rechtzeitig – mindestes fünf Wochen vor dem Sitzungstermin – bei uns eingehen.

Sitzungstermine für 2024:

  • 20. März 2024 (Einreichungsschluss: 07. Februar 2024)
  • 12. Juni 2024 (Einreichungsschluss: 30. April 2024)
  • 06. November 2024 (Einreichungsschluss: 25. September 2024)

Niedersächsische Stiftung

Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken

Die von Kreditgenossenschaften, vertreten durch den Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V., im Dezember 1990 errichtete Stiftung hat ihren Sitz in Hannover. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.

Entsprechend ihrer Leitidee will die Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken Impulse geben zur Entfaltung kulturschöpfender Kräfte, Initiativen wecken und ergreifen zur Kommunikation zwischen Menschen und Brücken schaffen, die Verständigung und Dialoge ermöglichen. In diesem Sinne will die Stiftung einen Beitrag zur kulturellen Gestaltung unserer Gesellschaft leisten. Der Verweis auf Verbindung und Brücken reflektiert ein genossenschaftliches Grundmotiv: Zusammenarbeit.

Seit über 30 Jahren unterstützen wir gemeinsam mit der Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken Projekte in den Bereichen Kultur, Kunst, Heimatpflege und Wissenschaft.

Der Vorstand der Stiftung entscheidet in der Regel dreimal im Jahr über Förderanträge.

Sitzungstermine für 2024

Der Vorstand der Stiftung entscheidet in der Regel dreimal im Jahr über Förderanträge. Anträge sollten rechtzeitig - mindestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin - bei uns eingehen.

Sitzungstermine für 2024:

  • 03. April 2024 (Einreichungsschluss: 01. März 2024)
  • 19. Juni 2024 (Einreichungsschluss: 20. Mai 2024)
  • 27 November 2024 (Einreichungsschluss: 28. Oktober 2024)