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Innenansicht der Räumlichkeiten Start.Platz Hildesheim

Gründungswettbewerb 2026

Du hast ein innovatives Geschäftsmodell oder ein junges Unternehmen, das bereit ist, neue Höhen zu erreichen? Dann ist dies deine Gelegenheit! Mach mit beim Gründungswettbewerb Start.Preis und präsentiere deine Vision einer Jury aus erfahrenen Unternehmern, Investoren und Branchenexperten.

Die Stadt Hildesheim und ihre regionalen Partner setzen mit dem Gründungswettbewerb 2026 ein starkes Zeichen für die Förderung von Innovation und Unternehmertum in der Region. Unter dem Motto „Start.Preis“ steht die Unterstützung junger Unternehmen und die Präsentation der Vielfalt erfolgreicher Gründungen in Stadt und Landkreis Hildesheim im Fokus. Gleichzeitig soll die Attraktivität des Standorts Hildesheim gestärkt werden.

Bewerbungszeitraum

Bis zum 17. April 2026 können sich interessierte Gründerinnen und Gründer über www.hi-zukunft.de/startpreis für den Wettbewerb anmelden.

Die Organisation des Wettbewerbs erfolgt in Zusammenarbeit mit der HI-REG Wirtschaftsförderungsgesellschaft.

Wer kann teilnehmen?

Jungunternehmen: Unternehmen, die nach dem 5. Januar 2021 gegründet oder eingetragen wurden und ihren Sitz in der Stadt oder im Landkreis Hildesheim haben.

Schülerfirmen: Schülerfirmen aus den Schuljahren 2024/25 oder 2025/26 von Schulen in der Region Hildesheim. 

Kategorien & Preise

Gründungswettbewerb:

Unternehmen, welche in den letzten fünf Jahren (nach dem 05.01.2021) gegründet haben.

In dieser Kategorie gibt es drei prämierte Plätze:

1. Geldpreis in Höhe von 5.500€
2. Geldpreis in Höhe von 2.500€
3. Geldpreis in Höhe von 1.500€

Zudem gibt es ergänzend Sonderpreise in Form von Coaching, Workshops und kostenfreien Räumlichkeiten.

Schülerfirmenwettbewerb:

Schüler*innen Gruppen, welche sich mit Gründungsthemen im schulischen Rahmen beschäftigen. In dieser Kategorie wird es eine Prämierung des ersten Platzes von 500€ geben.

Weitere Informationen

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Bewerbende müssen nachweisen, dass sie entweder zu den zugelassenen Schülerfirmen der Schuljahre 2024/25 oder 2025/26 gehören oder einem Unternehmen mit Sitz in Stadt oder Landkreis Hildesheim angehören, was frühestens zum Stichtag des 05.01.2021 gegründet wurde.
  • In Ausnahmefällen können auch Gründungspersonen teilnehmen, die noch keine Gewerbeanmeldung oder Eintragung vorgenommen haben, dies aber unmittelbar bevorsteht und der Gründungsprozess bereits eingeleitet ist. Auch Personen, die das EXIST-Stipendium oder das Gründungsstipendium beziehen und an der Universität Hildesheim oder der HAWK eingeschrieben sind (Nachweis über Immatrikulationsbescheinigung nötig) oder einen Wohnsitz in Stadt oder Landkreis Hildesheim nachweisen können, fallen unter diese Ausnahmeregelung. Im Geschäftsmodell muss eine klare Verbindung ihrer Idee zu den Themen Digitalisierung, Dekarbonisierung oder Demographie hergestellt wird. Die Entscheidung darüber, ob eine Gründungsidee zum Gründungswettbewerb zugelassen wird, obliegt der Jury nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen im Rahmen der Jurysitzung.
  • Berücksichtigt werden alle bis zum 17.04.2026 formal vollständig eingegangen Bewerbungen. Die Bewerbung besteht jeweils aus einem Video Pitch sowie dem ausgefüllten Anmeldeformular, mit denen das Geschäftsmodell anhand der geforderten Inhalte präsentiert wird.
  • Die Teilnehmenden erklären sich nach vorheriger Absprache zur Präsentation ihrer Idee auf der Preisverleihung im Rahmen der Prämierung in Form eines Pitches und zur Mitwirkung an der Pressearbeit bereit. Die Teilnehmenden erklären sich zudem mit der Veröffentlichung der von ihnen im Rahmen der Prämierung erstellten Bilder und Videoaufzeichnungen durch die Stadt Hildesheim und alle weiteren Kooperationspartner einverstanden.
  • Die Teilnahme am Wettbewerb schließt das Einverständnis mit den hier genannten Teilnahmebedingungen ein.
  • Bestehende Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, dürfen diese nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Eigenerklärung von Bewerbungen ist erforderlich.
  • Die Bewerbungen haben grundsätzlich in deutscher Sprache zu erfolgen, ausgenommen sind Fachbegriffe und Ähnliches. Sollte dies im Einzelfall eine sprachliche Barriere darstellen, kann nach vorheriger Einwilligung der Stadt Hildesheim hiervon abgewichen werden.
  • Über die Verleihung der Preise entscheidet eine Jury, der unabhängige Personen aus der regionalen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft angehören und die von der Stadt Hildesheim ernannt wurden. Die Jury wird in einer vorhergehenden Sitzung eine erste Bewertung der Einreichungen besprechen und damit die Top drei Einreichungen der Sparten entscheiden. Nach dieser ersten Jury Sitzung wird die finale Entscheidung durch ein Publikumsvoting und eine Live-Jury entschieden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aussagen von der Jury und anderen am Wettbewerb beteiligten Personen.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewertung und Punktevergabe

Die Einreichungen werden nach folgenden Kriterien bewertet: Geschäftsmodell, Nachfragepotenzial, Innovationsgrad und Zukunftsfähigkeit. Zudem muss eine der drei Nachhaltigkeitsdimensionen (ökologisch, ökonomisch, sozial) UND/ODER Punkte in der Kategorie Digitalität erreicht werden. 

Über die Verleihung der Preise entscheidet eine Jury, der unabhängige Personen aus der regionalen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft angehören und die von der Stadt Hildesheim ernannt wurden. Bei einer Jurysitzung werden die Einreichungen bewertet und auf dieser Basis dann Finalisten in der Kategorien Gründungswettbewerb festgelegt. Zusätzlich zu dieser Jurysitzung wird die Bewertung ergänzt durch ein Publikumsvoting und eine Live-Jury, die bei der Preisverleihung die Live-Pitches der Finalisten mit in die Bewertung einfließen lässt. Bei der Kategorie Schülerfirmen wird direkt der Gewinner der Kategorie festgelegt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig.

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