In der Vertreterversammlung vom 6. Juni 2011 im Kurt-Hirschfeld-Forum Lehrte wurden von den Vertreterinnen und Vertretern Änderungen zur Satzung der Genossenschaft beschlossen.
Die Änderung war erforderlich, da aufgrund vorgesehener Neuregelungen unter dem Begriff Basel III das anrechenbare Eigenkapital neu definiert wird. Damit die Geschäftsguthaben weiterhin als Eigenkapital gelten, wurde die Satzung geändert.
Neben verschiedenen auch redaktionellen Anpassungen wurde geändert:
| Satzung bisher: | Satzung neu: |
|---|---|
| § 6 Abs. 2 | § 6 Abs. 2 |
| Die Übertragung des Geschäftsguthabens bedarf der Zustimmung der Genossenschaft. | Ein Mitglied kann sein Geschäftsguthaben, ohne aus der Genossenschaft auszuscheiden, teilweise übertragen und damit die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern. Abs. 1 gilt entsprechend. |
| § 6 Abs. 3 | |
| Die Übertragung des Geschäftsguthabens oder eines Teils davon bedarf der Zustimmung der Genossenschaft. Dies gilt nicht im Fall des § 76 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes. | |
| § 10 Abs. 2 Satz 1 | § 10 Abs. 2 Satz 1 |
| Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens. | Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich. |
Aufgrund dieser Änderung haben Sie, als Mitglied, ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Der Wortlaut der Satzung ist auch über diesen Link abrufbar.
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern zur Verfügung.