Die Rürup-Rente auf einen Blick

  • Der Staat fördert den Aufbau der Rürup-Rente mit Steuervorteilen.
  • Sie erhalten eine lebenslange monatliche Rente, die frühestens ab dem 62. Lebensjahr beginnt (bzw. ab dem 60. Lebensjahr bei Vertragsabschluss vor 2012).
  • In der Ansparphase ist das Kapital vor dem Zugriff Dritter geschützt und damit beispielsweise Hartz IV- und pfändungssicher.
  • Der Vertrag kann nicht vererbt, übertragen, beliehen oder verkauft werden.
  • Mit der Rürup-Rente können Sie zusätzlich die eigene Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebene absichern.

Hohe Beträge steuerlich absetzbar

Für das Jahr 2012 können Sie 74 Prozent und für das Jahr 2013 76 Prozent Ihrer Beiträge für eine Rürup-Rente als Sonderausgaben absetzen (maximal 74 bzw. 76 Prozent von 20.000 Euro bei Ledigen und von 40.000 Euro bei Ehepaaren). Bis zum Jahre 2025 steigt der Betrag schrittweise bis auf 100 Prozent der 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Ehepaare). Bei Angestellten verringert sich der Sonderausgaben-Abzug um den Arbeitgeber-Anteil zur Rente. Denn dieser Beitrag ist bereits steuerfrei.

Zusammen mit der R+V Versicherung bieten wir Ihnen die Rürup-Rente als private oder als fondsgebundene Rentenversicherung an. Wenn Sie sich für eine Rürup-Rente interessieren, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Volksbank eG
BLZ: 25193331